Führerschein Klasse AM – Roller und Microcars

Mit dem AM‑Führerschein dürfen Sie Kleinkrafträder bis 50 cm³ oder Microcars bis zu 500 cm³ bei Dieselmotoren fahren. Fahrzeuge der Klasse AM sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h begrenzt.

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • Leistungsgrenze: 4 kW (oder 6 kW bei Microcars)

  • Fahrzeuge: Kleinkrafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • maximale Geschwindigkeit: 45 Km/h

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Führerschein Klasse A1 – Einstieg in die 125er‑Klasse

Mit dem A1‑Führerschein dürfen Sie leichte Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS) fahren. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es bei der Klasse A1 nicht.

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Leistungsgrenze: 0,1 kW/kg

  • Fahrzeuge: Leichtkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

  • maximale Geschwindigkeit: keine

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Führerschein Klasse A2 – Motorräder bis 35 kW

Der A2‑Führerschein berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einer Leistung von maximal 35 kW bzw. 48 PS.

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Leistung: maximal 35 kW (48 PS)

  • Leistungsgewicht: max. 0,2 kW/kg

  • Stufenführerschein: ab 18 Jahren nach 2 Jahren A1-Besitz

Sie dürfen ein Motorrad auf 35 kW drosseln, wenn die original Leistung nicht über 70 kW liegt.

Führerschein Klasse A – Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Mit der Klasse A dürfen Sie alle Motorräder und dreirädrigen Fahrzeuge fahren. Wie schnell Sie in die Klasse A aufsteigen, hängt vom Ausbildungsmodell ab. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

    Direkteinstieg: ab 24 Jahren

    Stufenführerschein: ab 20 Jahren nach 2 Jahren A2‑Besitz

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Führerschein Klasse A80

Die Klasse A80 richtet sich an Motorradeinsteiger, die mindestens 21 Jahre alt sind. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sowie der theoretischen und praktischen Prüfung dürfen zunächst Motorräder der Klasse A2 gefahren werden. Ab dem 24. Lebensjahr entfällt die Leistungsbeschränkung automatisch, sodass anschließend Motorräder der offenen Klasse A gefahren werden dürfen.

    Mindestalter: 21 Jahre

    Ermöglicht: Motorräder der Klasse A2 bis zum 24. Lebensjahr, danach offene A Motorräder

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Führerschein Klasse B196

Die Klasse B196 ist eine Erweiterung des Autoführerscheins und ermöglicht das fahren von Motorrädern der Klasse A1. Es sind nur 4 Theorie Einheiten zu je 90 Minuten und 5 Praxis Einheiten zu je 90 Minuten erforderlich. Es müssen keine Prüfungen abgelegt werden. Voraussetzung ist der Vorbesitz des Autoführerschein für mindestens 5 Jahre. 

    Mindestalter: 25 Jahre

    Ermöglicht: Motorräder der Klasse A1

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